Wichtige Veränderung für Frauen, die von der geschlechtsspezifischen Verfolgung betroffen sind!
< Demonstration am 21.01.24 gegen Rechts
05.02.2024 15:54 Alter: 87 days

Wichtige Veränderung für Frauen, die von der geschlechtsspezifischen Verfolgung betroffen sind!

EuGH trifft eine Grundsatzentscheidung


Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, wurde bisher häufig die Anerkennung als Geflüchtete verweigert, da Frauen als solche keine soziale Gruppe darstellten (§ 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG). Eine Grundsatzentscheidung des EuGH wird das voraussichtlich ändern.

Für die Anerkennung als Geflüchtete ist Voraussetzung, dass die Verfolgung an einen Verfolgungsgrund anknüpft, der in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegt ist, also an die "Rasse", die Religion, die Nationalität, die politische Überzeugung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Der EuGH stellt in seinem Urteil klar, dass bei der Auslegung der Verfolgungsgründe auch Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu beachten ist. Frauen eines Herkunftslandes können insgesamt und nicht nur als enger eingegrenzte Gruppe eine "bestimmte soziale Gruppe" darstellen. Eine "deutlich abgegrenzte Identität" könne sich auch daraus ergeben, dass Frauen aufgrund geltender sozialer, moralischer oder rechtlicher Normen von der sie umgebenden Gesellschaft anders wahrgenommen werden können. Laut EuGH können Frauen deshalb auch insgesamt als "bestimmte soziale Gruppe" angesehen werden, wenn klar ist, dass sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer, psychischer Gewalt, einschließlich sexueller und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind.

Da Frauen global Gewalt erfahren, hoffen wir sehr, dass die neue Rechtsprechung dies vielmehr beachtet und Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, die Flüchtlingseigenschaft erhalten.

Quelle:

https://www.asyl.net/view/eugh-trifft-grundsatzentscheidung-zu-geschlechtsspezifischer-verfolgung

https://www.asyl.net/themen/asylrecht/schutzformen/fluechtlingsschutz

vom 05.02.2024